Die bisher gültigen, vom Versicherer-Gesamtverband GDV herausgegebenen unverbindlichen 
Musterbedingungen für die Cyberversicherung stammen von 2017 und sind damit – gemessen 
am IT-Entwicklungstempo – mittlerweile steinalt. Kürzlich hat der GDV daher eine überarbeitete 
Fassung vorgelegt. 
An der Grundstruktur einer Cyberpolice ändert sich nichts. Aufgenommen wurden aber neue 
Regelungen zum mobilen Arbeiten (Fernzugriff auf Unternehmens-IT ist versichert), zur 
Verletzung von Datenschutzregelungen (die 2018 mit der Datenschutz-Grundverordnung 
verschärft wurden) und zur zunehmenden Nutzung von Clouddiensten und Software-as-aService (Schäden infolge einer Störung bei einem solchen externen Dienstleister sind nun 
abgedeckt). Neben diesen Erweiterungen des Schutzschirms gibt es auch einen neuen 
Ausschluss: Schäden infolge staatlicher Cyberangriffe wie auch digitaler Kriegshandlungen sind 
nicht mitversichert. Zudem wurden die Präventions-Obliegenheiten der Unternehmen 
aktualisiert und präzisiert. 
„Eine Cyberversicherung kann das Risiko eines Hackerangriffs absichern – ein solcher Schutz 
setzt aber ein gewisses Maß an IT-Sicherheit voraus. Wir werden daher weiter aktiv daran 
arbeiten, die IT-Sicherheit der deutschen Wirtschaft zu verbessern“, betont GDVHauptgeschäftsführer Jörg Asmussen, der davor warnt, dass vielerorts, vor allem in kleinen und 
mittleren Unternehmen, das Cyberrisiko unter- und die eigenen Sicherheitsmaßnahmen 
überschätzt würden.