In sozialen Medien gibt es immer mehr selbst ernannte Finanzexperten, die teure Coachings verkaufen. Sie versprechen ihren Followern das Wissen für ein sorgenfreies finanzielles Leben – doch nicht immer halten die Kurse, was sie versprechen. Oft sind die Inhalte oberflächlich, während die Preise hoch sind.

Doch wer sich in einen langfristigen Vertrag hat drängen lassen, hat unter Umständen gute Chancen auf eine Rückerstattung. Das Landgericht München entschied kürzlich zugunsten einer Frau, die sich von einem Finanzcoach überrumpelt fühlte und ihren Vertrag rückgängig machen wollte.

Der Grund: Viele dieser Anbieter haben keine Zulassung nach § 12 Fernunterrichtsschutzgesetz – ihre Verträge sind daher rechtlich anfechtbar. In diesem Fall versuchte der Coach, sich mit der Begründung zu verteidigen, die Kundin sei keine Privatperson, sondern angehende Unternehmerin gewesen. Doch das Gericht ließ dieses Argument nicht gelten und gab ihr Recht.

Fazit: Wer sich von einem dubiosen Finanzcoach getäuscht fühlt, sollte prüfen, ob eine Vertragsauflösung möglich ist!